FREIE PLÄTZE: 1 Platz ab August 2026, 2 Plätze ab August 2027

Kosten und Vertrag

Betreuungsvertrag:


In meiner Kindertagespflege arbeite ich mit dem Betreuungsvertrag der Interessengemeinschaft Essen. Dieser ist rechtlich fundiert und anwaltlich geprüft, um beiden Seiten Sicherheit zu bieten. Damit wir alle Details in Ruhe besprechen können, vereinbare ich für das Vertragsgespräch gerne einen Termin nach den Betreuungszeiten. So haben wir ausreichend Zeit für Ihre Fragen.“


Betreuungskosten:


Die Betreuung in meiner Kindertagespflege wird staatlich gefördert. Ihren monatlichen Kostenbeitrag berechnet die Stadt Essen individuell nach Ihrem Einkommen und rechnet diesen direkt mit Ihnen ab. Zusätzlich fällt eine monatliche Verpflegungspauschale von 65 € an. Sollten Sie Sozialhilfe beziehen oder unter die unterste Einkommensgrenze fallen, können diese Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Bei der Einreichung der nötigen Formulare unterstütze ich Sie gerne.“

Nichtbetreuungszeiten / Vertretung


Ich lege jährlich 30 Tage als Nichtbetreuungszeiten fest. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt. 

Urlaubsplanung: Um Ihnen eine frühzeitige alternative Planung zu ermöglichen, erhalten Sie jeweils Herbstende des laufenden Kalenderjahres einen Urlaubsplan für das Folgejahr. Dieser hängt dauerhaft am Eltern-Infopoint aus und wird zusätzlich via Whatsapp verschickt.

Krankheitsbedingter Ausfall
Sollte ich krankheitsbedingt ausfallen (kam in 8 Jahren nur einen Tag vor), stehen Ihnen die Vertretungsstellen des CSE zur kurzfristigen Betreuungsübernahme zur Verfügung, wenn sie dies möchten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim CSE

Sonstige Regelungen


Wenn Ihr Kind erkrankt
Kranke Kinder benötigen Ruhe, Geborgenheit und die ungeteilte Aufmerksamkeit ihrer Eltern in der vertrauten häuslichen UmgebungBitte informieren Sie mich bei einer Erkrankung kurzfristig und rechtzeitig, damit ich mir keine Sorgen mache und den Tagesablauf mit den anderen Kindern planen kann. Zum Schutz der anderen Tageskinder, mir sowie meiner eigenen Familie können Kinder mit ansteckenden Krankheiten nicht betreut werden. Eine detaillierte Übersicht zu Krankheitsbildern und den entsprechenden Fehlzeiten finden Sie in der Anlage Ihres Betreuungsvertrages (gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)). 

Medikamentengabe
Die Gabe von Medikamenten (ob kurzzeitige Antibiotika oder Dauermedikamente) ist in der Kindertagespflege an strikte Vorgaben gebunden:

Erstgabe durch Eltern: 
Die erste Dosis eines neuen Medikaments verabreichen Sie bitte immer selbst, um auf eventuelle Nebenwirkungen sofort reagieren zu können.

Schriftliche Autorisierung: 
Neben Ihrer Zustimmung im Betreuungsvertrag benötige ich eine ärztliche Verordnung mit detaillierten Anweisungen (Dosierung, Zeitpunkt, Form der Gabe). Ein entsprechendes Formular zur Medikamentengabe in der Kindertagespflege kann bei Bedarf ausgehändigt werden. Die Packungsbeilage ist zwingend in der Kindertagespflege zu hinterlegen.

Pflegeprodukte, Salben und Cremes:
Damit Ihr Kind die gewohnten Produkte erhält, hinterlegen Sie bitte Sonnencreme, Wundschutz- oder Pflegecremes in der Tagespflege. Diese werden mit dem Namen Ihres Kindes beschriftet und individuell gelagert, um Verwechslungen auszuschließen. Für verschreibungspflichtige Heilsalben gelten dieselben strengen Voraussetzungen wie für die Medikamentengabe 

Impfpflicht (Masernschutzgesetz)
Gemäß dem Masernschutzgesetz gilt seit dem 01.03.2020 eine Nachweispflicht für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr.

Ab dem 1. Geburtstag: Nachweis über mindestens eine Masernschutzimpfung
Ab dem 2. Geburtstag: Nachweis über mindestens zwei Impfungen oder eine bestehende Immunität. 
Bitte reichen Sie eine Kopie des Impfausweises als Anlage zum Betreuungsvertrag ein. Ohne diesen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis ist ein Besuch der Kindertagespflege leider nicht möglich.

Im Notfall:


Die Sicherheit Ihres Kindes steht immer im Vordergrund. Bei einem medizinischen Notfall verständige ich sofort den Rettungsdienst, falls dies nötig istansonsten halte ich direkt Rücksprache mit Ihnen. Für den Fall, dass Sie nicht erreichbar sind, kontaktiere ich die im Betreuungsvertrag zusätzlich genannten Kontaktpersonen.“

Ihre nächsten Schritte

Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!