Sonstige Regelungen
Wenn Ihr Kind erkrankt
Kranke Kinder benötigen Ruhe, Geborgenheit und die ungeteilte Aufmerksamkeit ihrer Eltern in der vertrauten häuslichen Umgebung. Bitte informieren Sie mich bei einer Erkrankung kurzfristig und rechtzeitig, damit ich mir keine Sorgen mache und den Tagesablauf mit den anderen Kindern planen kann. Zum Schutz der anderen Tageskinder, mir sowie meiner eigenen Familie können Kinder mit ansteckenden Krankheiten nicht betreut werden. Eine detaillierte Übersicht zu Krankheitsbildern und den entsprechenden Fehlzeiten finden Sie in der Anlage Ihres Betreuungsvertrages (gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)).
Medikamentengabe
Die Gabe von Medikamenten (ob kurzzeitige Antibiotika oder Dauermedikamente) ist in der Kindertagespflege an strikte Vorgaben gebunden:
Erstgabe durch Eltern:
Die erste Dosis eines neuen Medikaments verabreichen Sie bitte immer selbst, um auf eventuelle Nebenwirkungen sofort reagieren zu können.
Schriftliche Autorisierung:
Neben Ihrer Zustimmung im Betreuungsvertrag benötige ich eine ärztliche Verordnung mit detaillierten Anweisungen (Dosierung, Zeitpunkt, Form der Gabe). Ein entsprechendes Formular zur Medikamentengabe in der Kindertagespflege kann bei Bedarf ausgehändigt werden. Die Packungsbeilage ist zwingend in der Kindertagespflege zu hinterlegen.
Pflegeprodukte, Salben und Cremes:
Damit Ihr Kind die gewohnten Produkte erhält, hinterlegen Sie bitte Sonnencreme, Wundschutz- oder Pflegecremes in der Tagespflege. Diese werden mit dem Namen Ihres Kindes beschriftet und individuell gelagert, um Verwechslungen auszuschließen. Für verschreibungspflichtige Heilsalben gelten dieselben strengen Voraussetzungen wie für die Medikamentengabe
Impfpflicht (Masernschutzgesetz)
Gemäß dem Masernschutzgesetz gilt seit dem 01.03.2020 eine Nachweispflicht für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Ab dem 1. Geburtstag: Nachweis über mindestens eine Masernschutzimpfung
Ab dem 2. Geburtstag: Nachweis über mindestens zwei Impfungen oder eine bestehende Immunität.
Bitte reichen Sie eine Kopie des Impfausweises als Anlage zum Betreuungsvertrag ein. Ohne diesen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis ist ein Besuch der Kindertagespflege leider nicht möglich.